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BVerwG, 07.07.1998 - 9 B 557.98 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gerichtliche Hinweispflicht auf eine erneute Anhörungsmitteilung bei Durchführung eines vereinfachten Verfahrens
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 10.03.1998 - 19 BA 94.32524
- BVerwG, 07.07.1998 - 9 B 557.98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.06.1996 - 9 B 140.96
Verwaltungsprozeßrecht: Rechtliches Gehör und Beweisaufnahme im vereinfachten …
Auszug aus BVerwG, 07.07.1998 - 9 B 557.98
In der Rechtsprechung des Bundesverwalungsgerichts (vgl. zuletzt Beschluß vom 18. Juni 1997 - BVerwG 9 B 140.96 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 16 = BayVBl 1997, 253 m.w.N.) ist geklärt, daß das Berufungsgericht, wenn es an der Durchführung des vereinfachten Verfahrens auch angesichts von Beweisanträgen festhalten will, die der Berufungsführer erst nach der (ersten) Anhörungsmitteilung stellt, dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs in der Regel nur gerecht wird, wenn es den Berufungsführer durch eine erneute Anhörungsmitteilung i.S. des § 130 a VwGO i.V.m. § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO auf das unverändert beabsichtigte vereinfachte Berufungsverfahren und damit darauf hinweist, daß es seinen Beweisanträgen nicht durch förmliche Beweisbeschlüsse nachgehen werde. - BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83
Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche …
Auszug aus BVerwG, 07.07.1998 - 9 B 557.98
Ein Ausnahmefall, in dem der Hinweis entbehrlich gewesen wäre (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32 S. 22 f.), liegt nicht vor.